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Blaue Karte EU beantragen

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der es Hochschulabsolventen aus Nicht EU-Ländern ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Wir informieren Sie zum Thema Blaue Karte EU Tipps

Tipps und Infos Blaue Karte EU

Zunächst muss ein Einreisevisum (Visum zur Arbeitsaufnahme) bei der zuständigen Deutschen Botschaft beantragt werden. Dieses ist in der Regel 6 Monate gültig. Mindesten 3 Monate vor Ablauf muss bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ein Aufenthaltstitel, also die Blaue Karte EU, beantragt werden.

Voraussetzungen (Stand 2021)

  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Wenn dieses nicht in Deutschland erworben wurde, muss der Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
  • Es muss ein unterschriebener Arbeitsvertrag oder ein konkretes, unterschriebenes Jobangebot vorliegen.
  • Das Bruttojahresgehalt muss mindestens 56.800€ betragen. Bei den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurswesen und der Humanmedizin (ausgenommen Zahnmedizin) reicht schon ein Mindestbruttogehalt von 44.304€.
  • Die Beschäftigung muss der Qualifikation entsprechen.

Gültigkeit

Sie wird höchstens für einen Zeitraum von 4 Jahren oder für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses erteilt, wenn es weniger als 4 beträgt. Danach kann der Aufenthaltstitel verlängert oder eine Einbürgerung beantragt werden.

Blaue Karte EU Tipps für die Beantragung

Beantragung der Blauen Karte EU

Der Aufenthaltstitel ist nur für den konkreten Arbeitsplatz gültig. Bei einem Arbeitsplatz- oder Positionswechsel prüft die zuständige Ausländerbehörde die Erteilungsvoraussetzungen erneut.

Ausnahmen

  • Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und der USA können visumfrei einreisen und müssen innerhalb von 3 Monaten die Blaue Karte EU bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Erst nach ihrer Erteilung darf die Arbeit aufgenommen werden.
  • Personen, die in einem anderen EU Mitgliedsstaat seit mindestens 18 Monaten eine Blaue Karte EU besitzen, dürfen visumfrei nach Deutschland einreisen. Innerhalb eines Monats nach der Einreise muss diese bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Erst nach Erteilung darf die Beschäftigung aufgenommen werden.
  • Personen, die bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland leben, können die Blaue Karte EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Vorteile

  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU
  • Erleichterung des Familiennachzugs
  • Schneller Zugang zur Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel). Nach 33 Monaten können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie in dieser Zeit einer hochqualifizierten Beschäftigung nachgegangen sind und Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet haben. Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Sprachniveau B1) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.

Kosten

  • Beantragung des Einreisevisums bei der zuständigen Deutschen Botschaft 75-80€
  • Beantragung des Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde 100-110€.

Rechtliche Grundlagen

  • § 18 AufenthG
  • § 18b AufhG
  • §18c AufenthG
  • §19f AufnthG
  • EU-Richtline 2009/50/EG

Links:

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung einer Blauen Karte EU? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!