Vermieter darf Untermietzuschlag fordern. Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Vermieter eine Untervermietung erlaubt, kann er vom Hauptmieter eine Beteiligung an den Einnahmen verlangen. Dieser darf höchstens 25 Prozent der Untermiete betragen. Das soll laut "Werser-Kurier" jedenfalls gelten, wenn die ursprüngliche Miete des Hauptmieters unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das entschied…
Inga Pieper-Müller18. Oktober 2016